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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk


Die Parteilichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Wer Nachrichtensendungen wie Tagesschau oder "heute" sieht, hat praktisch täglich den Eindruck, dass nicht objektiv über die AfD berichtet wird.

Allerdings fehlt i.d.R. die Beweisbarkeit der Parteilichkeit gegen die AfD, da der persönliche Eindruck kein objektiver Maßstab ist.

Im Folgenden wird der Versuch unternommen, objektiv nachzuweisen, dass die Berichterstattung nicht dem öffentlichen Aufrag der Unabhängigkeit gemäß Rundfunkstaatsvertrag nachkommt.

Der Beweis gelingt anhand der Berichterstattung in den Nachrichtensendungen vor der Bundestagswahl 2013. Die unten stehenden Tabellen zeigen für jeden Tag in einem Zeitraum von einem Monat vor der Bundestagswahl am 22. September 2013, wieviele Sekunden die AfD jeweils in der Tagesschau bzw. heute-Sendung erwähnt wurde. Dies wird im Vergleich der Berichterstattung der anderen Parteien aufgelistet.

Es zeigt sich, dass über die AfD in der Tagesschau innerhalb eines Monats in der Summe nur ca. 7 Sekunden berichtet wurde. In der heute-Sendung wurde lediglich am 19.9.2013 erwähnt, dass die AfD 70.000 Facebookanhänger hat und 4x im Polikbarometer erwähnt. Darüber hinaus gab es keine Berichterstattung.

Über die anderen Parteien wurde im Schnitt pro Tag knapp 3 Minuten berichtet.

Diese Zahlen sind objektiv eindeutig. Bereits vor der Wahl war absehbar, dass die AfD eine realistische Chance hatte, in den Bundestag einzuziehen. (Das Wahlergebnis war 4,7%) Somit wäre es unter die Aufgabe der Berichterstattung gefallen, über diese neue Partei zu berichten. Dies ist nicht geschehen. Dies kann nur als ein vorsätzliches Totschweigen verstanden werden.


Erwähnung der AfD in der ARD, Tagesschau, 20:00 Uhr vor der Bundestagswahl 2013


Erwähnung der AfD in der heute-Sendung 19:00 Uhr vor der Bundestagswahl 2013


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