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Geschlechtsbezeichnung


Das LG Frankfurt hat geurteilt, dass man einen Mann, der sich als Frau verkleidetet, nicht mehr als Mann bezeichnen darf.

Dies ist wider jeglichen biologischen Fakten. Dies ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen Recht der Meinungsfreiheit Art.5 GG, da das Gericht hier sogar verboten hat, zweifelsfrei korrekte Fakten auszusprechen, so dass die Bevölkerung um so mehr bei (zulässigen) Meinungsäußerungen eingeschüchtert wird.

www.hessenschau.de/panorama/landgericht-frankfurt- ...


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