Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Amtsträger politisch neutral sein müssen.
Somit war der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, anlässlich einer Demonstration das Licht auszuschalten, das tatsächliche Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden sowie seine Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, rechtswidrig.