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Kirchenasyl


"Regeln" beim Kirchenasyl
Gemäß einem Abkommen von 2015 bei jedem Fall von Kirchenasyl dem BAMF ein Dossier mit den Einzelheiten zu übermitteln und einen kirchlichen Ansprechpartner zu nennen. Bei Erfüllung der Bedingungen ist das Bundesamt bereit, den Fall anhand des Dossiers zu prüfen und gegebenenfalls den Selbsteintritt zu wählen.
www.welt.de/politik/deutschland/article181245944/S ...


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