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Meinungsfreiheit


Voltaire sagte dazu:
"Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen."


Zitate vom Bundesverfassungsgericht
(BVerfGE 90, 241)
Meinungen lassen sich nicht als wahr oder unwahr feststellen. Sie genießen den Schutz des Grundrechtes, ohne dass es drauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird.
(BVerfGE v.24.03.2001, 1 BvQ 1311):
Der Bürger, der seine Meinung äußert, ist dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zu Grunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt aber die Werteloyalität nicht.


Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Am 1.Januar 2018 trat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft (Ablauf der Übergangsfrist). Dies verpflichtet soziale Medien (z.B. Facebook) dazu, "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen und sieht Bußgelder von bis zu 5 Millionen Euro vor. Die Prüfung soll von den Medien selbst vorgenommen werden. Aufgrund der hohen Strafen werden vorbeuglich viele Informationen und Kommentare gelöscht, die unter das Recht der Meinungsfreiheit fallen. Bspw. wird jegliche Kritik am Islam aufs Massivste eingeschränkt. Beispiel: Am 3.1.2018 erklärte Gauland über Twitter:
Haben Sie jemals davon gehört, dass katholische, evangelische, jüdische oder buddhistische Männermobs zusammenfanden, um Frauen gemeinsam zu belästigen?
Dieser Tweed wurde gelöscht. www.mmnews.de/politik/42350-netzdg-jetzt-auch-afd- ...


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