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Bankgeheimnis


Seit 25. 6. 2017 gibt es kein Bankgeheimnis mehr.
Im Detail führt TichysEinblick.de aus:
Seit 25. 6. 2017 gibt es kein Bankgeheimnis mehr. Die Finanzbehörden und andere Behörden müssen keinem Bürger mehr etwas glauben. Wenn sie abhängig vom Einkommen etwas abhaben wollen oder finanzschwachen Bürgern etwas bezahlen sollen, dann können sie bei allen Banken, zu denen die Bürger Kundenbeziehungen unterhalten, umfassende Auskunft verlangen. Dazu wurde das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz erlassen, mit dem §30a der Abgabenordnung mit dem Namen "Schutz von Bankkunden" ersatzlos gestrichen und weitere Änderungen an der Abgabenordnung vorgenommen wurden.
www.tichyseinblick.de/meinungen/nach-dem-aus-fuer- ...


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