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Wahlbeobachter


Willkommen als Wahlbeobachter
Es kam regelmäßig zu massiven Wahlmanipulationen zulasten der AfD.
Hier finden Sie eine Liste der Manipulationen.

So müssen wir bei kommenden Wahlen möglichst viele Wahlbeobachter stellen.

Als Wahlbeobachter ist zu beachten:

  • Tragen Sie keine Parteiabzeichen /-kennzeichen.
  • Teilen Sie dem Wahlvorstand mit, dass Sie beabsichtigen die Wahl zu beobachten. Sie müssen nicht mitteilen, ob Sie eine bestimmte Partei unterstützen. Sie müssen sich dabei nicht ausweisen, wobei es aber dennoch empfohlen ist, einen Ausweis dabei zu haben.
  • Achten Sie darauf, ob im Wahllokal Wahlwerbung herumliegt.
  • Stören Sie nicht beim Auszählen.
  • Überprüfen Sie, ob Anzahl der abgegebenen Wahlzettel identisch mit der Summe gezählten Stimmen ist.
  • Halten Sie einen ausreichenden Abstand. Falls man Sie aber bittet, so weit entfernt zu sein, dass Sie nicht gut sehen können, so beschweren Sie sich beim Wahlvorstand.
  • Machen Sie keine Fotos. Wenn aber ein Foto dazu dient, unmittelbar einen Wahlbetrug zu dokumentieren, so können Sie davon abweichen, müssen aber damit rechnen, des Saales verwiesen zu werden. Und gemäß www.einprozent.de ist es zulässig ein Foto vom Protokoll zu machen, sofern auf dem Foto keine Personen sind.
  • Notieren Sie die Ergebnisse, nämlich Gesamtzahl und Anzahl der Erst- und Zweitstimmen für die AfD und teilen sie anschließend der Partei mit.
  • Wenn man sie unbegründet des Saales verweisen will, rufen Sie die Polizei
  • Bereits Ihre Anwesenheit, ohne irgendetwas zu sagen oder zu tun, wird helfen einen möglicherweise beabsichtigten Wahlbetrug zu verhindern.
  • Hier die offizielle Info der Partei: www.afd.de/wahlhelfer
  • Zögern Sie nicht mit einer Strafanzeige. Eine Strafanzeige bedeutet eigentlich nur, dass Sie der Meinung sind, dass etwas strafrehtlich relevant unzulässig passiert ist und dass die Staatsanwaltschaft dies überprüfen soll.
  • Zu den Infos von "einprozent.de"
  • Zur offiziellen Seite von der Stadt München
  • Checkliste für Wahlbeobachter


Folgende Arten des Betrugs können auftreten:
  • Stimmzettel für die AfD werden auf einen falschen Haufen getan.
  • Stimmzettel der AfD werden ungültig erklärt. (Bspw. wurden bei der letzten Wahl in NRW in einem Bezirk in Mönchengladbach alle Zweitstimmen der AfD ungültig erklärt. (sIehe Fokus-Link untenstehend) Wenn bei den Auszählern Stifte liegen, ist besondere Aufmerksamkeit geboten.
    Manche Wahlhelfer klemmen sich die Spitze eines Bleistifts unter den Fingernagel. Sie tun so, als ob sie das Blatt gerade streichen wollen und machen dabei einen Strich quer über das Blatt und damit ungültig.
  • Bei der Übermittlung werden die Daten falsch eingetragen.



Akteneinsicht
Gemäß dem Urteil (AZ.: 3 K 4502/02) des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.11.2002 hat ein Wahlbeobachter das Recht auf Einsicht in die Protokolle. Zur Sicherheit ist empfehlenswert, dieses Urteil (Link unten) mitzunehmen.

Siehe dazu auch diesen Beitrag unter philosophia-perennis:
philosophia-perennis.com/2017/09/22/wahlbeobachtung/
DD_3_K_4502_02.pdf


Möglicherweise rechtswidriger Aufruf durch die Stadt München
In Unterlagen, die die Wahlvorstände von dem Kreisverwaltungsreferat München erhalten haben, wird gesagt, dass kein Einblick in den Wahlkoffer bzw. das Wahllokalsystem erfolgen darf und das deshalb ein Abstand von 2 - 3 Metern zum Wahlvorstand zu verlangen sei. (Foto siehe unten) Dieses Foto wurde bei der Bundestagswahlauszählung 2017 der Briefstimmen im MOC Lilienthalallee 40, München gemacht.

Wir halten diese Aufforderung für rechtswidrig, da zur Wahlbeobachtung nicht nur gehört, dass die Wahlzettel ordnungsgemäß ausgezählt und ordnungsgemäß eine Summe gebildet wird. Vielmehr gehört hierzu auch, dass diese Daten unverändert in das System eingetragen werden.
wahl_keineEinsicht.JPG


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