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Kinderehen
Rechtssituation in Deutschland
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Gemäß §1303 Abs. 2-4 BGB gibt es die Möglichkeit, bereits im Alter von 16 Jahren die Ehe einzugehen. Voraussetzung dafür ist, dass
- der andere Verlobte bereits volljährig ist und dass
- das zuständige Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt hat.
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August 2016: Mehr als 1000 Kinderehen unter Flüchtlingen in Deutschland
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Die Flüchtingswelle sorgt dafür, dass die Anzahl von Kinderehen stark zunimmt. Ebenso sind unter Roma Kinderehen üblich. Die Kinderehen führen häufig zu Schulabbruch.
www.welt.de/politik/deutschland/article157653410/B ...
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