Kontakt | Intranet | Impressum  |
| Login
 


Kinderehen


Rechtssituation in Deutschland
Gemäß §1303 Abs. 2-4 BGB gibt es die Möglichkeit, bereits im Alter von 16 Jahren die Ehe einzugehen. Voraussetzung dafür ist, dass
  • der andere Verlobte bereits volljährig ist und dass

  • das zuständige Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt hat.



August 2016: Mehr als 1000 Kinderehen unter Flüchtlingen in Deutschland
Die Flüchtingswelle sorgt dafür, dass die Anzahl von Kinderehen stark zunimmt. Ebenso sind unter Roma Kinderehen üblich. Die Kinderehen führen häufig zu Schulabbruch.
www.welt.de/politik/deutschland/article157653410/B ...


Bearbeite Eintrag



 
© 2016 alternative-infos.de | ulrichneymeyr.de | Disclaimer | Impressum | Seitenliste |